Weniger Bürokratie für Betriebe

08.05.2017

Dött freut sich über Anhebung der Abschreibungsgrenze auf 800 Euro

Vor allem mittelständischen Betrieben helfe die im Deutschen Bundestag verabschiedete Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro, sagt Marie-Luise Dött. „Die Betriebe können so unbürokratischer wirtschaften. Es ist einfach aufwendig, wenn man zum Beispiel Kopierer oder Smartphones über mehrere Jahre hinweg in der Buchführung umständlich abschreiben muss“, so die Oberhausener CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand.

Wirtschaftsgüter müssen nach dem Einkommenssteuergesetz über den Zeitraum hinweg abgeschrieben werden, die sie üblicherweise zur Verfügung stehen. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern können Neuanschaffungen gleich mit dem kompletten Wert abgeschrieben werden, der nun bis zu 800 Euro beträgt. Dadurch mindert sich das Betriebsergebnis in der Buchhaltung des Unternehmens und es müssen weniger Steuern bezahlt werden.

„Kleinunternehmern bleiben jetzt mehr Mittel für Investitionen in den Betrieb. Das trägt zur Arbeitsplatzsicherung bei“, so Dött, die dennoch nicht ganz zufrieden ist mit der Anhebung der Grenze zur Sofortabschreibung. „Ich hätte mir die Grenze auch bei 1000 Euro vorstellen können“, so die CDU-Politikerin, „aber darauf konnten wir uns mit der SPD nicht verständigen.“