Stehr lobt Vorschlag von NRW-Justizminister

09.01.2018

„Entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden“

Stehr lobt Vorschlag von NRW-Justizminister, Geldstrafen in Raten zahlen zu können

Für „einen Schritt in die richtige Richtung“ hält Simone-Tatjana Stehr die Ankündigung von NRW-Justizminister Peter Biesenbach, sich dafür einsetzen zu wollen, in Zukunft Geldstrafen auch in kleineren Raten abzahlen zu können: „Kleinere Vergehen sollten nicht mit einer Haftstrafe gebüßt werden müssen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Vergehen nicht folgenlos bleiben. Was wir brauchen, ist also eine Lösung, die für alle Seiten akzeptabel ist und dem Gerechtigkeitsempfinden unserer Bürgerinnen und Bürger entspricht“, so die Oberhausener CDU-Fraktionsvorsitzende.

Der CDU-Politiker Biesenbach hatte erklärt, dass die Ratenzahlung verhindern würde, dass „zum Beispiel auch der Hartz-IV-Empfänger die Geldstrafe bezahlen kann und nicht sofort im Gefängnis landet“. Mit dem Geld, das die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen koste, wolle er lieber mehr Personal einstellen, so der Minister.

Christa Müthing verweist darauf, dass die Schulden von Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadt Oberhausen im Jahr 2015 noch 31 Millionen Euro betrugen, im Jahr 2016 aber auf 58,2 Millionen Euro angestiegen seien. Als eine Ursache für den starken Anstieg nennt die Stadtverwaltung den Anspruch gegenüber der Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage GMVA. „Doch auch, wenn wir diesen Anspruch der Stadt von 14,8 Millionen Euro gegenüber der GMVA herausrechnen, bleibt noch ein immenser Anstieg der Schulden gegenüber der Stadt im zweistelligen Millionenbereich“, so die CDU-Finanzsprecherin, die anfügt: „Das ist Geld, das der Stadt zusteht und das sie braucht.“

Der starke Anstieg der Schulden von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadt hat die CDU-Fraktion dazu veranlasst, eine Kleine Anfrage für den am 1. Februar tagenden Finanz- und Personalausschuss auf den Weg zu bringen. „Wir wollen zum Beispiel auch wissen, wie häufig zwischen 2010 und 2016 sogenannte Erzwingungshaftverfahren eingeleitet wurden“, erklärt Müthing.