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Im November hat das Bundesverfassungsgericht für einen Paukenschlag gesorgt, der seinesgleichen sucht, und den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung hatte rechtswidrig versucht, nicht benötigtes Geld für die Coronafolgen im nächsten Jahr für den Klimaschutz einzusetzen.
Die Spannung war hoch, als das Bundesverfassungsgericht im November erstmals Stellung zur Schuldenbremse im Grundgesetz bezog. Die Karlsruher Richter erklärten den Nachtragshaushalt für verfassungswidrig und nichtig. Damit senden sie eine deutliche Botschaft nach Berlin: Geld lässt sich nicht beliebig im Bundeshaushalt verschieben und Schulden müssen immer in dem Jahr verbucht werden, wenn sie anfallen.
„Diese Entscheidung ist in erster Linie eine deutliche Schlappe für die Ampel in Berlin“, betont der CDU-Parteivorsitzende in Oberhausen, Wilhelm Hausmann.
Der konkrete Anlass war das Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Folgen. Die nicht benötigten 60 Milliarden Euro wurden von der Bundesregierung kurzerhand einfach in den Klima- und Transformationsfonds überführt. Die Union klagte dagegen. Der Grund: Die 60 Milliarden Euro wurden durch Schulden finanziert, was im Widerspruch zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse steht.
„Das Signal ist klar: Niemand steht über unserer Verfassung, auch nicht die unseriösen Finanzjongleure der Ampel in Berlin“, stellt Hausmann fest. „Das Fatale: Ein Problem mit der Einnahmenseite gibt es in Deutschland eigentlich nicht. Der Bund hat schließlich noch nie mehr Steuereinnahmen erzielt. Die Ampel weiß aber nicht, wie man das Geld auch richtig im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger investiert und lebt im wahrsten Sinne des Wortes über ihren Verhältnissen”, befand Hausmann.
Und der CDU-Politiker legte nach: „Wir müssen dringend auf die Ausgabenseite schauen: Wenn im Jahr 2024 ein Paar mit zwei Kindern Anspruch auf über 2.500 Euro Bürgergeld und weitere Leistungen hat, dann muss das erwirtschaftet und bezahlt werden. Dafür muss aber brutto erst mal mindestens 3.300 Euro verdient werden. Von den negativen Anreizen ganz abgesehen, bleibt die Frage: Wer soll diese aberwitzigen Kosten tragen? Die links-grün dominierte Ampel hat dafür auch gleich eine Antwort parat: Unter anderen natürlich die Autofahrer. Der Dieselkraftstoff soll deutlich höher besteuert werden. Wir bringen also die Menschen aus ideologischen Gründen dazu, sich im Angesicht der Klimakrise immer weniger Dieselfahrzeuge zu kaufen, obwohl gerade der Dieselkraftstoff durch synthetische und umweltfreundliche Alternativen einfach ersetzt werden könnte. Schlüssig ist das alles nicht!“
„Wir müssen dringend zu einer seriösen und realistischen Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Bund zurückkehren“, formuliert die CDU-Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Parteivorsitzende, Simone-Tatjana Stehr ihre Forderung. „Die Haltung der Ampel-Regierung ist mehr als befremdlich und ihr Handeln unprofessionell: So waren ihre ersten Reaktionen zum Urteil, dass sich Bürger bei Friedrich Merz und der CDU für steigende Kosten bedanken könnten. Da verurteilt der Verbrecher den Ankläger und ist sich selbst keiner Schuld bewusst. Die Vorschläge der Union liegen längst auf dem Tisch und würden zu einer soliden Ausgabenpolitik führen: Das Bürgergeld muss in seiner jetzigen Form wieder abgeschafft werden und das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ ist konsequent umzusetzen. Wir brauchen eine Stichtagsregelung für Ukraine-Flüchtlinge. Wir können nicht mehr pauschal allen Flüchtlingen aus der Ukraine Bürgergeld auszahlen und das über eigene Schulden finanzieren. Das Bürokratiemonster, dass Familienministerin Paus mit 5.000 neuen Beamten für die Kindergrundsicherung schaffen möchte, brauchen wir ebenso wenig. Das Geld ist in anderer Form besser und direkter für die Menschen und unsere Kinder investiert. Erforderlich sind Prioritäten zum Wohle der Gesellschaft und zum Schutz der Generationen die folgen und nicht an der Schuldenlast zerbrechen dürfen!“
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