
Das Land NRW setzt sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 ein und hält das Rückmeldeverfahren an. Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.
CDU-Landtagsabgeordneter Wilhelm Hausmann: „Das erfolgreiche Soforthilfeprogramm hat vielen Betrieben in Oberhausen schnell geholfen. Die mit dem Bund verabredete Abrechnung fällt nun in eine Zeit, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin spürbar sind. Unsere Landesregierung nimmt die an uns herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und ist in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen. Als besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Diese und andere Fragen hat unser nordrhein-westfälischer Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart dem Bund übermittelt und wartet nun die weiteren Klärungen ab. Jetzt ist der Bundesfinanzminister am Zug.“
Empfehlen Sie uns!