
„Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) am 11. April 2017 ist für mehr Qualität bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Prothesen gesorgt“, stellt Marie-Luise Dött fest. Das HHVG unterstreiche die wichtige Rolle von Therapieberufen wie der Physiotherapie oder der Logopädie und regle die Ausnahmefälle für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser, so die Oberhausener CDU-Bundestagsabgeordnete.
„Eine gute Qualität in der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln ist in unserer alternden Gesellschaft wichtig. Jeder Krankenversicherte muss sich darauf verlassen können, dass im Bedarfsfall die notwendigen Heil- und Hilfsmittel, wie beispielsweise moderne Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle zur Verfügung gestellt werden“, so Dött weiter. Der Zugang zu gut ausgebildeten Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sei für die Versorgung der Patienten unabdingbar. Das Gesetz unterstreiche die Bedeutung dieser Versorgung, indem es die Qualität der erbrachten Arbeit sowie eine angemessene Vergütung dieser Leistungen vorsehe. Auch die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information würden gestärkt.
Empfehlen Sie uns!