COVID-19 Epidemie - Landesregierung stellt finanzielle Hilfen für Unternehmer bereit

11.03.2020

Oberhausener Landtagsabgeordneter Wilhelm Hausmann informiert über die Möglichkeiten der finanziellen Hilfen

Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Epidemie beschäftigen zur Zeit viele Arbeitgeber in den unterschiedlichsten Branchen. Auch in Oberhausen sind Firmen betroffen und so wächst die Sorge der Unternehmen um die eigene Bonität. Dem kommt die NRW-Koalition entgegen und hat hierzu das wirtschaftliches Risikomanagement des Landes in Gang gesetzt, um akute finanzielle Probleme der betroffenen Betriebe und Firmen einzudämmen.
„Aus vergangenen Krisen gibt es in NRW bewährte Instrumente, die wir reaktivieren. Dazu zählen Liquiditätshilfen oder auch die Kurzarbeit, die kurzfristige Auftragseinbrüche durch eine Pandemie auffangen kann“ erläutert der Oberhausener Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der Mittelstandsunion Ruhr, Wilhelm Hausmann (CDU).

Konkret stehen den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen in NRW folgende öffentliche Angebote zur Verfügung:

Die NRW.Bank (bis 1,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) können Kredite besichern.
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragen. Zuständig für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist der Landschaftsverband Rheinland.
Hotlines:

Die NRW.BANK berät Unternehmen am Service-Telefon: 0211-91741-4800. Die Berater informieren individuell über die Förderinstrumente des Landes.
Informationen zum Kurzarbeitergeld bietet die Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800-45555-20.
„Wichtig ist in jedem Fall, sich so früh wie möglich zu melden, um rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten“, so Wilhelm Hausmann abschließend.