CDU fordert Klarstellung von Mülheimer Planungsverwaltung

10.07.2015

Abstandsflächen für Windkraftanlage zu gering

Nach Ansicht der Oberhausener CDU ist die Stadt Mülheim bei der Planung des Energieparks in den Styrumer Ruhrauen von falschen Voraussetzungen ausgegangen. „In der Beschreibung des Interessenbekundungsverfahrens spricht man davon, dass sich alle in der Nachbarschaft befindlichen Wohnhäuser in einem „allgemeinen Wohngebiet" befinden. Dies ist mitnichten der Fall", so CDU-Bezirksvertreter Dominik Stenkamp.

Nach Ansicht des Alstadeners Stenkamp handelt es sich mindestens bei dem Neubaugebiet Behrenstraße/Blockstraße um ein sog. reines Wohngebiet. „Der Bebauungsplan Nummer 547 der Stadt Oberhausen ist hier sehr eindeutig." Auch weitere Teile des an die Fläche des Energieparks angrenzenden Gebietes seien nicht als allgemeine Wohngebiete ausgewiesen. Für allgemeine Wohngebiete gelten nach den Regelungen in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) weniger strenge Schutzbestimmungen als für sogenannte reine Wohngebiete.
Stenkamp: „Diese neuen Tatsachen führen dazu, dass die komplette Planung falsch ist und sich die Anlage in dieser Form unserer Meinung nach nicht mehr realisieren lässt. Wir hoffen nun, dass die Mülheimer die geplante Windkraftanlage nicht „auf Teufel komm raus" und entgegen aller Widerstände auf Oberhausener Gebiet realisieren wollen." Die CDU werde nun auch noch einen Antrag für den städtischen Planungsausschuss stellen, um die einschlägigen Bebauungspläne und Wohngebiete noch einmal überprüfen zu lassen.

Auch die geplante Größe der Windkraftanlage ist nach Ansicht der CDU überdimensioniert. „Anlagen mit dieser Größe findet man sonst fast nur in Offshore-Parks in der Nordsee." Einen Alternativvorschlag sieht die Alstadener CDU in der Aufstellung von Solarpanels auf eben dieser Fläche.